Auf Grund der Überschreitungen des 100er-Inzidenzwertes gelten im Landkreis Fürstenfeldbruck ab dem 13.04.2021 diejenigen Regelungen der 12. BayIfSMV für eine 7-Tage-Inzidenz über 100.
Das bedeutet u.a.:
- Kontaktbeschränkungen auf einen Haushalt plus eine weitere Person (außer Kinder U14)
- Von 22 Uhr bis 5 Uhr ist der Aufenthalt außerhalb einer Wohnung untersagt (mit den bekannten Ausnahmen, z.B. Arbeit, Versorgung von Tieren, etc.)
- Nur kontaktfreier Sport im Freien unter Einhaltung der o.g. Kontaktbeschränkungen (kein Mannschaftssport)
- „Click & Meet mit negativem Testergebnis” (mind. 40 m² Verkaufsfläche pro Kunde, FFP-2-Maskenpflicht für Kunden, Schutz- und Hygienekonzept) und/oder „Click & Collect“ für geschlossene Betriebe. Der Betreiber hat die Kontaktdaten der Kunden zu erheben.
- Dienstleistungen der Friseure sowie im hygienisch oder pflegerisch erforderlichen Umfang die nichtmedizinische Fuß-, Hand-, Nagel- und Gesichtspflege dürfen weiterhin angeboten werden.
- Angebote der beruflichen oder schulischen Aus-, Fort- und Weiterbildung sind in Präsenzform untersagt.
- Zu den Schulen und Tagesbetreuungsangeboten für Kinder erfolgt am 16.04.2021 eine gesonderte Bekanntmachung.